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Rückgaberecht

Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von einem Monat durch Rücksendung der Ware zurückgeben.

Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung.

Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe

auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären.

Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens.

In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.

Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:

FRANKEGUT
Inhaber: Herr Sebastian Franke, Koblenzer Str.1, 54584 Gönnersdorf.

Nach geltender Rechtsprechung muß der Rückversand kostengünstig erfolgen

und darf nicht zum Beispiel durch Expressversand verteuert werden.

Wir lassen auch gerne unseren vertraglichen Paketdienst für Sie kostenlos abholen.



Rückgabefolgen

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile)

herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden.

Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung

– wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre
zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen,

was deren Wert beeinträchtigt.

Verschiedene richterliche Entscheidungen verlangen die Ausdehnung des Rückgaberechts von 2 Wochen auf 1 Monat, dem wir uns nicht entgegenstellen.

Wenn Kfz-, Nfz-, LKW- oder Motorteile/Aggregate schon eingebaut wurden,
gelten sie nicht mehr als neu und sind erheblich im Wert beeinträchtigt.

Wenn Sie die Wertersatzpflicht, also Abzüge für die Wertminderung bei Ausübung Ihres Rückgaberechtes vermeiden wollen,

nehmen Sie die Ware zuvor nicht in Gebrauch.

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Hinweis zur Verpackungsrücknahme gemäß §6 Absatz 3 VerpackV:

Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem „Grünen Punkt“ der Duales System Deutschland AG oder dem „RESY“-Symbol) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.

Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung:

FRANKEGUT
Inhaber: Herr Sebastian Franke, Koblenzer Str.1, 54584 Gönnersdorf.

Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken (ADRESSE). Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.